Rechtliche Hinweise: Essenzen und Schwingungsmittel (z. B. Bachblüten- oder Edelsteinessenzen) gelten seit einer rechtlichen Neubewertung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nicht als Lebensmittel im Sinne des Art. 2 der VO (EG) Nr. 178/2002.
Aufgrund der heutigen Rechtslage, die auf einem sehr eingeschränkten wissenschaftlichen und materiellen Weltbild basiert, müssen wir dich darauf aufmerksam machen, dass sämtliche Informationen auf diesen Seiten von offizieller und wissenschaftlicher Seite nicht bewiesen sind.
DER GANZE VORTRAG über 5 Stunden - von Wolfgang Wiedergut: