Essenzen und Schwingungsmittel (z. B. Bachblüten- oder Edelsteinessenzen) gelten seit einer rechtlichen Neubewertung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nicht als Lebensmittel im Sinne des Art. 2 der VO (EG) Nr. 178/2002.
Wir aktualisieren dahingehend unser Produktangebot, welches ihr in Kürze wieder bei uns im Sortiment findet:)
- 10ML in Pipettenflasche -
Aufgrund der heutigen Rechtslage, die auf einem sehr eingeschränkten wissenschaftlichen und materiellen Weltbild basiert, müssen wir dich darauf aufmerksam machen, dass sämtliche Informationen hierzu von offizieller und wissenschaftlicher Seite nicht bewiesen sind.
Monoatomisches Gold war in allen gnostischen Schulen seit dem alten Ägypten bekannt und wurde von Eingeweihten wie Plato und Aristoteles zur Bewusstseinserweiterung und Schwingungserhöhung eingenommen. Die Hebräer nannten es "Manna" oder "Brot Gottes", die Ägypter "Träne aus dem Auge Horus". In der Alchimie gilt es als "Calx des Goldes", der das "Blei" des menschlichen Geistes in "Gold" verwandelt.
ZUR ANWENDUNG: Dieses Produkt wird innerhalb der EU nicht mehr als Nahrungsmittel klassifiziert! Wir empfehlen eine Anwendung im Rahmen der nichtlokalen Quantenverschränkung oder bei radiästhetischen, radionischen, orgonetischen oder Bioresonanzverfahren. Weitere Infos findet ihr im Internet.
RECHTLICHE HINWEISE: Essenzen und Schwingungsmittel sind im Sinne des Art. 2 der VO (EG) Nr. 178/2002 kein Lebensmittel, und haben keine direkte, nach klassisch wissenschaftlichen Maßstäben nachgewiesene Wirkung auf Körper oder Psyche. Alle Aussagen beziehen sich ausschließlich auf energetische Aspekte wie Aura, Meridiane, Chakren, etc.
inkl. MwSt.